AGB



§1 Allgemeine Bestimmungen

Die allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen Tier Aktiv und dem Tierhalter als Dienstleistungs-/Behandlungsvertrag nach §§611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

§2 Behandlungen

Der Dienstleistungs-/Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot von Tier Aktiv annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an Tier Aktiv wendet. Ist ein Patient Erstpatient oder war seit mehr als drei Monaten nicht mehr bei Tier Aktiv in Behandlung wird kostenpflichtig eine Anamnese erhoben. Eine umfaßende Anamnese ist zwingend für die weitere Behandlung, Beratung notwendig. Aktiv ist berechtigt einen Dienstleistungs-/Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Besonderen wenn es um Beschwerden geht, welche von Tier Aktiv aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann/darf, das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht gegeben ist, oder Tier Aktiv in Gewißenskonflikte bringen könnte. Im Falle einer Ablehnung bleibt der Honoraranspruch für entstandene Leistungen, einschließlich der Beratung, bestehen.

§3 Inhalt und Zweck des Dienstleistungs-/Behandlungsvertrag

Tier Aktiv erbringt seine Dienste nach den Bedürfnißen des zu behandelnden Tieres nach Zustimmung des Tierhalters, welcher vorweg in einem Informationsgespräch über die mögliche Risiken und alternative Behandlungsmethoden konkret informiert wurde. Tier Aktiv erbringt seine Dienste, indem er seine Kenntniße und Fähigkeiten der Tier-Physiotherapie, welche Diagnose, Beratung und Therapie, beinhalten.

Tier Aktiv übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Es werden schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden angewendet, welche nicht dem Stand der Wißenschaft entsprechen. Diese sind nicht kausal-Funktional und somit nicht zielgerichtet. Ein Erfolg Behandlung wird angestrebt, jedoch nicht garantiert.

§4 Mitwirkung des Tierhalters

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet.
Vor und während der Behandlung hat der Tierhalter Tier Aktiv über Vorerkrankungen und vorausgegangene Behandlungen und Operationen vollumfänglich zu informieren und erklären diese Angaben nach bestem Wißen und Gewißen getätigt zu haben. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, das gelehrte Trainingsinhalte und Therapien nur den optimalen Erfolg erzielen können, wenn diese auch außerhalb der Therapie umgesetzt werden.

§5 Termin

Ein Termin gilt als vertraglich vereinbart, wenn er von Tier Aktiv schriftlich oder elektronisch Bestätigt wird. Beide Parteien können bis spätestens 24h vor dem Termin diesen absagen, verschieben. Sollte es aufgrund unvorhersehbarer Verkehrs- oder Wetterlage zu einer Verspätung kommen hat Tier Aktiv den Tierhalter wenn möglich darüber zu informieren. Sollte es zu einer unvorhersehbarer, unzumutbarer Verspätung kommen wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart.

§6 Honorierung

Tier Aktiv hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich aus den Behandlungs- und Anfahrtskosten zusammensetzt. Es gelten in der Preisliste aufgeführten Sätze der Anfahrtskosten und die in der Anamnese vereinbarten Behandlungskosten Das Honorar ist direkt nach dem jeweiligen Behandlungstag in bar an Tier Aktiv zu entrichten. Nach Abschluß der Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine schriftliche Rechnung. Termine, welche nicht mindestens 24h im voraus vom Tierhalter abgesagt wurden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt und sind innerhalb einer Woche zu begleichen. Bei Verzug sendet Tier Aktiv nur eine einzige Mahnung, welche 5,00€ Mahngebühr beaufschlagt.

§7 Datenschutz

Tier Aktiv behandelt die Tierhalter/Patientendaten vertraulich, sofern die Offenlegung der zutreffenden Daten persönliche Angriffe auf Tier Aktiv im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie oder deßen Berufsausbildung nicht entlasten können. Tier Aktiv führt eine Handkarte über seine Leistungen. Der Tierhalter hat weder Anspruch auf Einsicht, noch Herausgabe der Handkarten. Eine Behandlungs-/Krankenkarte kann vom Tierhalter kostenpflichtig verlangt werden, wobei Originale im Besitz von Tier Aktiv bleiben. Handakten werden 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Kommen die Akten für Beweiszwecke in Frage wird von der Vernichtung der Akten abgesehen.

§8 Haftung

Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, welche durch ihn oder dem Tier an Personen, Praxisausrüstung oder Praxiseinrichtung verursacht werden in voller Höhe. Tier Aktiv haftet bei Vorsatz und grober Fahrläßigkeit auf Schadensersatz. Bei einfacher Fahrläßigkeit haftet Tier Aktiv für Schäden, welche aus der Verletzung einer wesentlicher Vertragspflicht entstehen und für Schäden, welche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit und des Lebens hervorgehen. Tier Aktiv haftet nicht für Schäden welche durch den Tierhalter und deßen Mitwirken an der Therapie verursacht wurden. Ebenso wird eine Haftung für Anwendungsrisiken der Behandlung, über die der Tierhalter im vorhergegangenen Informationsgespräch informiert wurde, ausgeschloßen.

§9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln des Behandlungsvertrages oder dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden beeinflußt dies nicht die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages oder dieser AGB. Die ungültigen Klauseln sind durch Bestimmungen, welche dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am Nächsten kommen, zu ersetzen.